Im September 2026 hat die Stadt Lippstadt ihre
↗Kommunale Wärmeplanung für Lippstadt
vorgestellt. Meine Einordnung dazu folgt hier in den nächsten Tagen.
Im folgenden Text starte ich zunächst mit einem allgemeinen Überblick zur Geschichte des Heizens, der Brennstoffe und Gesetze.
Wenn Sie selber Erinnerungen an das Heizen mit Kohle oder Etagenöfen haben, schicken Sie mir Ihre Geschichte
gerne per E-Mail.
Im größten Teil der Menschheitsgeschichte wurde mit Holz geheizt, in Deutschland noch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Da Holz kein fossiler Brennstoff ist, sondern an der Oberfläche nachwächst, könnte man das Heizen damit fast als nachhaltig bezeichnen - wenn der Verbrauch seit dem Mittelalter nicht schon so hoch gewesen wäre, dass man durch Übernutzung der Wälder ganze Landstriche rodete, was in vielen Regionen Europas zu einem chronischen Problem wurde.
Glücklicherweise konnte die Menschheit den selbst verursachten Holzmangel ausgleichen:
In England wurde schon im 12. Jahrhundert Steinkohle gefunden und abgebaut.
Etwas später begann das Gleiche im Ruhrgebiet. Im 16. Jahrhundert konnte Steinkohle im Ruhrgebiet noch im Tagebau abgebaut werden
(ohne die Notwendigkeit von Bergbau-Stollen).
Doch zum Heizen setzte sich Kohle erst richtig durch, als man sie mit der Eisenbahn transportieren konnte.
Z.B. bekam Lippstadt seinen Gleisanschluss und Bahnhof im Jahr 1850.
Was man nicht vermutet: Die Haushalte und Fabriken konnten nicht einfach von Holz auf Kohle wechseln. Denn die Holzöfen, z.B. gusseiserne Stubenöfen, waren nicht für Kohle geeignet. Das liegt daran, dass für Kohle mehr Luftzufuhr von unten nötig ist, sonst geht die Kohle wieder aus. Zudem hatten Holzöfen keinen separaten Asche-Raum (Aschekasten), weshalb Kohle in ihrer eigenen Asche erstickte.
Die Umstellung auf Kohle war für die Haushalte teuer, weil pro Wohnung ein neuer Kochherd und Stubenofen gekauft werden musste. Durch den notwendigen Tausch der Öfen gab es schon damals ähnliche finanzielle Herausforderungen wie heutzutage beim Umstieg auf die Wärmepumpe.
Das Heizen mit Kohle war eine lästige und schmutzige Daueraufgabe. Die lose Kohlen (Steinkohle) oder Briketts (ggf. aus Braunkohle) mussten aus dem Keller hochgetragen werden. Das Anzünden von Kohle ist schon eine Kunst für sich, denn dafür benötigt man zuerst die Glut von einem Holzfeuer. Und im Betrieb musste die Luftzufuhr regelmäßig kontrolliert werden, damit der Ofen nicht ausging oder überhitzte. Nach dem Brennen blieb Asche zurück, die in einem Ascheeimer z.B. im Treppenhaus gesammelt wurde. Der Ascheimer wurde nach dem Abkühlen draußen in die Mülltonne (ebenfalls aus Blech) entleert.
Als nach dem Zweiten Weltkrieg auf Öl-Zentralheizungen umgestellt wurde, war es ein enormer Komfortgewinn. Der Niedergang des deutschen Kohlebergbaus (Zechensterben) begann bereits 1957, als deutsche Kohle im Vergleich zu Erdöl und Importkohle zu teuer wurde. Wegen günstigem Import-Öl aus dem Nahen Osten stellten Haushalte auf Öl-Heizungen um. In der Wirtschaftswunderzeit stieg der Wohlstand, und der Wechsel auf eine Zentralheizung geschah nicht aus Notwendigkeit, sondern wegen des hohen Komforts - was eine viel bessere Motivation ist als wenn man heutzutage "nur" aus Umweltgründen auf eine andere Heizungstechnik wechseln soll.
1973 drosselten die arabischen OAPEC-Staaten ihre Öl-Fördermengen.
Da 75% des in Westdeutschland verbrauchten Rohöls aus arabischen Ländern stammte, hatte es dramatische Folgen:
Der Ölpreis stieg innerhalb weniger Monate fast auf das Vierfache, und Deutschland gab 1974 rund 23 Milliarden DM für Ölimporte aus.
Das damalige Fahrverbot ist heute nostalgisch verklärt: Wie schön die autofreien Sonntage doch waren
- einmal cool mit dem Fahrrad auf der Autobahn fahren können.
Zum Glück hatten Westdeutschland und Russland schon 1970 einen Vertrag ausgehandelt, das sogenannte ↗Röhrengeschäft. Russland lieferte ab 1973 jährlich drei Milliarden Kubikmeter Erdgas an die Ruhrgas AG, im Gegenzug zu 1,2 Millionen Tonnen Mannesmann-Erdgasröhren und Krediten. Das Geschäft gilt als der größte West-Ost-Handelsvertrag der Nachkriegsgeschichte.
Stadtwerke stellten ab den 1960er Jahren von Stadtgas (ursprünglich für Gaslaternen der Straßenbeleuchtung)
auf Erdgas um - zum Heizen und Kochen in Privathaushalten.
Wenn in Häusern sowieso eine Heizung ersetzt wurde, entschieden sich die Käufer
ab den 1980er Jahren vermehrt für Gas-Heizungen, weil man keinen Öltank im Keller benötigt.
Es gab jedoch kein Verbot von Ölheizungen und auch keine Förderung von Gasheizungen.
Die Entscheidung zum Gas erfolgte nach und nach freiwillig, wegen praktischer und kostenseitiger Vorteile.
Die Wärmeschutzverordnungen (1977, 1984, 1995) setzten energetische Mindeststandards nur für Neubauten und Umbauten (Sanierungen). Und die Heizungsanlagenverordnung von 1978 bezog sich nur auf neue Heizanlagen. Erst mit der späteren Fassung von 1989 wurden Nachrüstpflichten für ältere Anlagen eingeführt.
Der eigentliche Knalleffekt kam erst 2002 mit
der ↗Energieeinsparverordnung (EnEV),
wodurch rund 2 Millionen veraltete Heizkessel bis Ende 2006 ausgetauscht werden mussten.
Die EnEV 2002 war eine Folge des ↗Kyoto-Protokolls von 1997,
in dem konkrete Vorgaben zur CO2-Minderung der Industrieländer vereinbart wurden.
Mit der EnEV-Novelle 2007 wurde der Energieausweis für den Gebäudebestand eingeführt,
um die energetische Qualität von Häusern beim Verkauf oder bei Vermietung transparent zu machen.
Als eigenständiges drittes Gesetz trat 2009 das ↗Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft, wieder speziell für Neubauten. Es verpflichtete Bauherren erstmals dazu, einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken: mindestens 15% bei Solaranlagen, oder mindestens 50% bei Biomasse oder Umweltwärme (Wärmepumpen). Das ist historisch bemerkenswert, weil hier zum ersten Mal nicht nur geregelt wurde wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf, sondern auch woher diese Energie kommen muss. Allerdings hatte man die Entscheidungsfreiheit: Wer keine regenerative Technik verwenden wollte, durfte stattdessen auf Ersatzmaßnahmen ausweichen, etwa zusätzliche Wärmedämmung. Diese Ausweichoption wurde mit Abstand am häufigsten gewählt.
Auf den Ausbau erneuerbarer Energien hatte das EEWärmeG-Gesetz von 2009 wenig Auswirkung, ebenso nicht die Verschärfung der EnEV von 2016, denn das alles galt nur für Neubauten, die aber jährlich weniger als 1% des gesamten Gebäudebestands ausmachen. Auf den verbleibenden riesigen Bestand an Häusern hatten sie kaum Auswirkung und konnten somit nicht im Sinne der Energiewende wirken.
Die 2010er Jahre kann man als das "verlorene Jahrzehnt" der Energiewende bezeichnen. In diesen Jahren brach die einst gefeierte deutsche Solarindustrie fast komplett zusammen. Und beim Thema Wärmepumpe zeigte sich ein ernüchterndes Bild: Die Nachfrage kam nicht in Schwung. Russisches Gas war unschlagbar billig, weshalb ein Umstieg finanziell keinen Sinn ergeben hätte. Und mit Wärmepumpen kannten sich Bauherren und Installateure noch nicht gut aus.
2020 kam das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das aber kaum Verschärfung bedeutete, sondern hauptsächlich die bisherigen drei Gesetze ablöste und vereinte, abermals mit Wirkung nur auf Neubauten und Umbauten (Sanierungen). Das GEG 2020 diente rechtlich dazu, eine EU-Gebäuderichtlinie von 2010 umzusetzen, wodurch für Neubauten ab 2021 EU-weit das Niedrigstenergiegebäude ("Nearly Zero-Energy Building") als verbindlicher Standard festgelegt wurde. Die öffentliche Hand soll bei ihren Gebäuden ausdrücklich eine Vorbildfunktion übernehmen.
Die Novellierung des GEG von 2024 ist uns allen umgangssprachlich als "Heizungsgesetz" bekannt geworden und wurde 2026 in ↗Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Das Motiv des Heizungsgesetzes war von Anfang an klimapolitisch: die Dekarbonisierung des Gebäudesektors, auch im Bestand.
Der Grund für das Modernisierungsgesetz ist, dass noch immer über 80% der Wärme-Nachfrage in Deutschland durch die Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt wird, wobei nun Erdgas dominiert. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine 2022 zeigte sich schlagartig, wie gefährlich die deutsche Importabhängigkeit von russischem Gas geworden war. Die Regierung zog das Heizungsgesetz deshalb um ein Jahr vor. Neben der Versorgungssicherheit ist Klimaschutz das Hauptziel: Der Wärmesektor soll bis 2045 klimaneutral werden.
Das nach viel Kritik geänderte Heizungsgesetz enthält nun einen Umweg, nämlich eine Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.
Damit hat man die Hausbesitzer zunächst nochmal aus der Pflicht genommen und verschiebt die Aufgabe auf die Städte und Gemeinden,
die jede einzeln zunächst ein lokales Konzept - die Wärmeplanung - ausarbeiten müssen.
Spoiler-Alarm: Letztlich sind es aber doch die Hauseigentümer, die irgendeinen Umstieg vollziehen müssen - aber nun erst später.
Ende September 2026 hat die Stadt Lippstadt ihre ↗Kommunale Wärmeplanung für Lippstadt vorgestellt. Meine Einordnung dazu ergänze ich hier in den nächsten Tagen.