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Foto von Pferdefuhrwerk neben Kokshaufen
Lippstädter Gasanstalt, 1949. Vermutlich wird hier Koks, der bei der Produk­tion von Stadt­gas aus Stein­kohle an­fiel, zum Verkauf als Hausbrand auf einen Pferde­wagen geschüppt.

Von der Kohleheizung
bis zur Kommunalen Wärmeplanung

Im September 2026 hat die Stadt Lipp­stadt ihre ↗Kommunale Wärme­planung für Lippstadt vor­gestellt. Meine Ein­ord­nung dazu folgt hier in den nächs­ten Tagen.
Im folgenden Text starte ich zunächst mit einem all­gemeinen Über­blick zur Ge­schich­te des Heizens, der Brenn­stoffe und Gesetze. Wenn Sie selber Erinnerun­gen an das Heizen mit Kohle oder Etagen­öfen haben, schicken Sie mir Ihre Ge­schich­te gerne per E-Mail.

Im größten Teil der Menschheits­geschichte wurde mit Holz ge­heizt, in Deutsch­land noch bis zur Mitte des 19. Jahr­hunderts. Da Holz kein fossiler Brenn­stoff ist, sondern an der Ober­fläche nach­wächst, könnte man das Heizen damit fast als nach­haltig be­zeich­nen - wenn der Ver­brauch seit dem Mittel­alter nicht schon so hoch ge­wesen wäre, dass man durch Über­nutzung der Wälder ganze Land­striche rodete, was in vielen Regio­nen Europas zu einem chroni­schen Problem wurde.

Glücklicherweise konnte die Mensch­heit den selbst ver­ursach­ten Holz­mangel aus­gleichen: In Eng­land wurde schon im 12. Jahr­hundert Stein­kohle ge­funden und ab­gebaut. Etwas später begann das Gleiche im Ruhr­gebiet. Im 16. Jahr­hundert konnte Stein­kohle im Ruhr­gebiet noch im Tage­bau ab­gebaut werden (ohne die Not­wendig­keit von Bergbau-Stollen).
Doch zum Heizen setzte sich Kohle erst richtig durch, als man sie mit der Eisen­bahn trans­por­tie­ren konnte. Z.B. bekam Lipp­stadt seinen Gleis­anschluss und Bahn­hof im Jahr 1850.

Was man nicht vermutet: Die Haus­halte und Fabri­ken konn­ten nicht einfach von Holz auf Kohle wechseln. Denn die Holz­öfen, z.B. guss­eiserne Stuben­öfen, waren nicht für Kohle ge­eignet. Das liegt daran, dass für Kohle mehr Luft­zufuhr von unten nötig ist, sonst geht die Kohle wieder aus. Zudem hatten Holzöfen keinen separaten Asche-Raum (Asche­kasten), weshalb Kohle in ihrer eigenen Asche er­stickte.

Die Umstellung auf Kohle war für die Haus­halte teuer, weil pro Wohnung ein neuer Koch­herd und Stuben­ofen ge­kauft werden musste. Durch den not­wendigen Tausch der Öfen gab es schon damals ähn­liche finan­zielle Heraus­forderun­gen wie heut­zutage beim Um­stieg auf die Wärme­pumpe.

alte Rechnung von Kohlen-Handlung
1916 gekauft: 32 Centner Steinkohlen für 40 Mark, mit 20 Lohnfuhren(?) für 3 Mark. Wer kann beim Lesen helfen?

Das Heizen mit Kohle war eine lästige und schmutzige Dauer­aufgabe. Die lose Kohlen (Stein­kohle) oder Briketts (ggf. aus Braun­kohle) muss­ten aus dem Keller hoch­getragen werden. Das Anzünden von Kohle ist schon eine Kunst für sich, denn dafür be­nötigt man zuerst die Glut von einem Holz­feuer. Und im Betrieb musste die Luft­zufuhr regel­mäßig kontrol­liert werden, damit der Ofen nicht aus­ging oder über­hitzte. Nach dem Brennen blieb Asche zurück, die in einem Asche­eimer z.B. im Treppen­haus ge­sammelt wurde. Der Asch­eimer wurde nach dem Ab­kühlen draußen in die Müll­tonne (eben­falls aus Blech) ent­leert.

alte Rechnung von Kohlen-Handlung
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Kohleversorgung zerstört. Das Foto zeigt eine Warte­schlange vor Kohlen­handlung Gottbrath an der Josef­straße Ecke Bökenförder Straße. Im Hintergrund ein Schornstein der Westfälischen Union.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg auf Öl-Zentral­heizungen um­gestellt wurde, war es ein enormer Komfort­gewinn. Der Nieder­gang des deut­schen Kohle­bergbaus (Zechen­sterben) begann be­reits 1957, als deutsche Kohle im Vergleich zu Erdöl und Import­kohle zu teuer wurde. Wegen günsti­gem Import-Öl aus dem Nahen Osten stell­ten Haus­halte auf Öl-Heizun­gen um. In der Wirtschafts­wunder­zeit stieg der Wohl­stand, und der Wechsel auf eine Zentral­heizung geschah nicht aus Not­wendig­keit, sondern wegen des hohen Komforts - was eine viel bessere Motiva­tion ist als wenn man heut­zutage "nur" aus Umwelt­gründen auf eine andere Heizungs­technik wechseln soll.

1973 drosselten die arabischen OAPEC-Staaten ihre Öl-Förder­mengen. Da 75% des in West­deutschland ver­brauch­ten Roh­öls aus arabischen Ländern stammte, hatte es dramati­sche Folgen: Der Öl­preis stieg inner­halb weniger Monate fast auf das Vier­fache, und Deutsch­land gab 1974 rund 23 Milliar­den DM für Öl­importe aus.
Das damalige Fahrverbot ist heute nostal­gisch ver­klärt: Wie schön die auto­freien Sonntage doch waren - einmal cool mit dem Fahr­rad auf der Auto­bahn fahren können.

Zum Glück hatten West­deutschland und Russland schon 1970 einen Vertrag aus­gehandelt, das so­genannte ↗Röhren­geschäft. Russland lieferte ab 1973 jähr­lich drei Milliar­den Kubik­meter Erd­gas an die Ruhrgas AG, im Gegen­zug zu 1,2 Millio­nen Tonnen Mannesmann-Erdgas­röhren und Krediten. Das Geschäft gilt als der größte West-Ost-Handels­vertrag der Nachkriegs­geschichte.

Stadtwerke stellten ab den 1960er Jahren von Stadt­gas (ursprüng­lich für Gas­laternen der Straßen­beleuch­tung) auf Erdgas um - zum Heizen und Kochen in Privat­haushal­ten. Wenn in Häusern sowieso eine Heizung er­setzt wurde, ent­schie­den sich die Käufer ab den 1980er Jahren ver­mehrt für Gas-Heizun­gen, weil man keinen Öl­tank im Keller be­nötigt.
Es gab jedoch kein Verbot von Öl­heizungen und auch keine Förderung von Gas­heizungen. Die Ent­schei­dung zum Gas er­folgte nach und nach frei­willig, wegen prakti­scher und kosten­seitiger Vor­teile.

Die Wärmeschutz­verordnungen (1977, 1984, 1995) setzten energe­tische Mindest­standards nur für Neu­bauten und Um­bauten (Sanierun­gen). Und die Heizungs­anlagen­verord­nung von 1978 bezog sich nur auf neue Heiz­anlagen. Erst mit der späte­ren Fassung von 1989 wurden Nach­rüst­pflich­ten für ältere Anlagen ein­geführt.

Der eigent­liche Knall­effekt kam erst 2002 mit der ↗Energie­einspar­verord­nung (EnEV), wodurch rund 2 Millio­nen ver­altete Heiz­kessel bis Ende 2006 aus­getauscht werden muss­ten. Die EnEV 2002 war eine Folge des ↗Kyoto-Protokolls von 1997, in dem konkrete Vor­gaben zur CO2-Minderung der Industrie­länder ver­einbart wurden.
Mit der EnEV-Novelle 2007 wurde der Energie­ausweis für den Gebäude­bestand ein­geführt, um die energe­tische Quali­tät von Häusern beim Verkauf oder bei Ver­mietung trans­parent zu machen.

Als eigenständiges drittes Gesetz trat 2009 das ↗Erneuerbare-Energien-Wärme­gesetz (EEWärmeG) in Kraft, wieder speziell für Neu­bauten. Es ver­pflichtete Bau­herren erst­mals dazu, einen Teil des Wärme­bedarfs aus erneuer­baren Energien zu decken: mindestens 15% bei Solar­anlagen, oder mindes­tens 50% bei Bio­masse oder Umwelt­wärme (Wärme­pumpen). Das ist histo­risch be­merkens­wert, weil hier zum ersten Mal nicht nur ge­regelt wurde wie viel Energie ein Gebäude ver­brauchen darf, sondern auch woher diese Energie kommen muss. Allerdings hatte man die Ent­scheidungs­freiheit: Wer keine regenera­tive Technik ver­wenden wollte, durfte statt­dessen auf Ersatz­maßnahmen aus­weichen, etwa zusätz­liche Wärme­dämmung. Diese Ausweich­option wurde mit Abstand am häufigs­ten ge­wählt.

Auf den Ausbau erneuer­barer Energien hatte das EEWärmeG-Gesetz von 2009 wenig Aus­wirkung, ebenso nicht die Ver­schärfung der EnEV von 2016, denn das alles galt nur für Neu­bauten, die aber jähr­lich weniger als 1% des gesam­ten Gebäude­bestands aus­machen. Auf den ver­bleiben­den riesi­gen Bestand an Häusern hat­ten sie kaum Aus­wirkung und konn­ten somit nicht im Sinne der Energie­wende wirken.

Die 2010er Jahre kann man als das "verlorene Jahr­zehnt" der Energie­wende be­zeichnen. In die­sen Jah­ren brach die einst ge­feierte deut­sche Solar­industrie fast komplett zu­sammen. Und beim Thema Wärme­pumpe zeigte sich ein er­nüchtern­des Bild: Die Nach­frage kam nicht in Schwung. Russisches Gas war unschlag­bar billig, wes­halb ein Um­stieg finan­ziell keinen Sinn er­geben hätte. Und mit Wärme­pumpen kann­ten sich Bau­herren und Installa­teure noch nicht gut aus.

2020 kam das Gebäude­energie­gesetz (GEG), das aber kaum Ver­schärfung be­deu­tete, sondern haupt­sächlich die bisheri­gen drei Gesetze ab­löste und ver­einte, abermals mit Wirkung nur auf Neu­bauten und Um­bauten (Sanierun­gen). Das GEG 2020 diente recht­lich dazu, eine EU-Gebäude­richtlinie von 2010 um­zusetzen, wo­durch für Neu­bauten ab 2021 EU-weit das Niedrigst­energie­gebäude ("Nearly Zero-Energy Building") als verbind­licher Standard fest­gelegt wurde. Die öffent­liche Hand soll bei ihren Gebäuden aus­drück­lich eine Vorbild­funktion über­nehmen.

Die Novellierung des GEG von 2024 ist uns allen umgangs­sprach­lich als "Heizungs­gesetz" be­kannt ge­worden und wurde 2026 in ↗Gebäude­moderni­sie­rungs­gesetz (GModG) umbenannt. Das Motiv des Heizungs­gesetzes war von Anfang an klima­politisch: die Dekarboni­sie­rung des Gebäude­sektors, auch im Bestand.

Der Grund für das Modernisierungs­gesetz ist, dass noch immer über 80% der Wärme-Nachfrage in Deutsch­land durch die Ver­brennung fossiler Energie­träger ge­deckt wird, wobei nun Erd­gas domi­niert. Durch den russi­schen Angriff auf die Ukraine 2022 zeigte sich schlag­artig, wie gefähr­lich die deutsche Import­abhängig­keit von russi­schem Gas ge­worden war. Die Regierung zog das Heizungs­gesetz des­halb um ein Jahr vor. Neben der Versorgungs­sicherheit ist Klima­schutz das Haupt­ziel: Der Wärme­sektor soll bis 2045 klima­neutral werden.

Das nach viel Kritik geänderte Heizungs­gesetz ent­hält nun einen Umweg, nämlich eine Kopp­lung an die kommunale Wärme­planung. Damit hat man die Haus­besitzer zu­nächst noch­mal aus der Pflicht ge­nommen und ver­schiebt die Aufgabe auf die Städte und Gemeinden, die jede einzeln zunächst ein lokales Konzept - die Wärme­planung - aus­arbeiten müssen.
Spoiler-Alarm: Letztlich sind es aber doch die Haus­eigentümer, die irgend­einen Um­stieg voll­ziehen müssen - aber nun erst später.

Ende September 2026 hat die Stadt Lipp­stadt ihre ↗Kommunale Wärme­planung für Lipp­stadt vor­gestellt. Meine Einord­nung dazu ergänze ich hier in den nächs­ten Tagen.



Text: Jörg Rosenthal, 2026
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