Kupferstich mit Stadtansicht von Lippstadt aus der Ferne
Kupferstich von 1588, aus: ↗Museen Burg Altena (Lizenz CC BY-NC-SA).
Der Stich zeigt die Stadt zur Lippe (Lipp­stadt) und oben seitlich die Wappen der beiden Landes­herren Lippe und Kleve (geteilte Herr­schaft)


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Samtherrschaft über Lippstadt 1445 - 1851

Eine Stadt, zwei Herrscher

Im Mittelalter gehörte eine Stadt einem Landes­herrn, der seine Hoheits­rechte in der Stadt aus­übte, d.h. er war Gesetz­geber, hatte Mit­sprache-Recht und zog Ein­nahmen aus der Stadt.

In Lippstadt gab es 475 Jahre lang einen beson­de­ren Zu­stand, nach­dem die befes­tig­te Stadt an der Lippe zuerst als Pfand abge­treten wer­den muss­te (1376) und ab 1445 zwei Landes­herren ge­hörte, die sich die Herr­schaft über die Stadt teilen muss­ten - ein so­genann­tes Kon­domi­nium oder Samt­herr­schaft.
Die Silbe Samt- stammt aus dem Alt­hoch­deut­schen und be­deu­tet gemein­sam oder zu­sam­men. Der Fach­begriff Kon­domi­nium be­deutet das Gleiche und leitet sich ab aus dem latei­ni­schen con- für zu­sam­men, und domi­nium für Herr­schaft.

Auf Wikipedia werden ein paar ↗Kondomi­nate aufge­lis­tet, aber es waren meis­tens Dörfer oder Ge­biete. Dort finden sich nur drei deut­sche Städte, die selbst ein Kon­domi­nat waren. Inso­fern ge­hört Lipp­stadt mit zu den selte­nen Aus­nah­men.

Übersetzung des Kästchens auf dem Kupfer­stich unten rechts:

LIPPE ist eine Stadt, dem Gebiet der Graf­schaft Lippe nach ge­legen, zu­gleich ist sie Teil seiner Herr­schaft, einst mit der Graf­schaft Mark ver­bun­den, und nun be­sit­zen beide Grafen sie ins­ge­samt zu glei­chem Recht. Die Land­wirt­schaft ist frucht­bar, und eine Fülle von An­nehm­lich­kei­ten wird aus dem Fluss Lippe ge­wonnen.
Hier (war/zeichnete) Hermann Hammes­mann.

Das war der Zustand zur Zeit des Kupfer­stichs von 1588. Wie es zu die­ser unge­wöhn­li­chen, geteil­ten Herr­schaft ge­kom­men war, zu wel­chen posi­ti­ven und auch schwieri­gen Situa­tio­nen das führte, und warum es über 400 Jah­re lang an­hielt (bis 1851), be­schreibt mein fol­gen­der Text.


Lippstadt - Gründungsstadt ohne Hinterland

Lipp­stadt war 1185 als erste plan­mäßig neu ange­legte Stadt in West­falen ent­stan­den. Es war die erste Stadt des Stadt­gründers Bern­hard II. zur Lippe, der sie neben der Burg (oder Hof) seiner Eltern plat­zier­te.

In den folgenden 130 Jahren gelang es Bern­hard und seinen Nach­fahren das Lippi­sche Terri­to­rium erheb­lich aus­zu­dehnen. Aller­dings ge­schah dies nicht rund um Lipp­stadt, sondern vor allem öst­lich des Teuto­burger Walds, im Gebiet des heuti­gen Kreises Lippe.

Westlich von Lippstadt blockier­te das mäch­tige ↗Kurköln (Erz­bistum Köln) die Aus­deh­nung. Deshalb ent­fern­ten sich die Lippi­schen Edel­herren geo­gra­fisch immer wei­ter nach Osten von ihrer ers­ten Stadt. Und Lipp­stadt blieb zurück - ohne direk­ten An­schluss an das neue Herr­schafts­gebiet.

Erbstreit ab 1366

130 Jahre nach Lippstadts Gründung, nun unter der Regent­schaft des Edel­herrn Simon I. zur Lippe, erlang­te die Herr­schaft Lippe ihre größte territo­riale Aus­deh­nung (1323).
Als Simon 1344 starb, teilten die Lipper ihr ganzes Land auf zwei seiner acht Söhne auf, näm­lich auf Otto zur Lippe, der das neue öst­liche Gebiet um Lemgo er­hielt ("dies­seits des Waldes"), und ↗Bern­hard V. zur Lippe, der das älte­re Gebiet mit Lipp­stadt und Rheda er­hielt.

Diese familiäre Teilung des Landes ging nur 21 Jah­re lang gut, bis Bern­hard V. 1365 auf Burg Rheda starb und keine Söhne hinter­ließ. Nun war nicht klar, wer sein Gebiet mit Rheda und Lipp­stadt als Nächs­ter erben solle.
Bernhards Frau (Witwe) gab das Erbe an den Gatten ihrer ältes­ten Toch­ter Adelheid, an den ↗Grafen von Tecklen­burg (Burg Tecklen­burg bei Osna­brück).

Ein kleiner Einschub: Wir kennen es aus der jünge­ren Ge­schich­te, dass früher nur der ältes­te Sohn bzw. ein Sohn erb­berech­tigt war. Insofern könnte es uns als modern oder unrecht­mäßig vor­kommen, dass damals der o.g. Nachlass an die Linie einer Toch­ter ge­geben wurde. Doch zu jener Zeit gab es hier­zulande solche Sohn-bezoge­nen Gesetze noch gar nicht, weder die Primo­geni­tur (die Erst­gebore­nen-Nach­folge­ordnung) noch die späte­re Real­teilung. Also hatte Bern­hards Witwe es damals richtig ge­macht, eigentlich.

Dennoch hatte die Witwe wohl etwas vor­schnell ge­handelt und wider­rief 1366 die Über­gabe. Denn auch der Edel­herr ↗Simon III. zur Lippe (Lemgo) meldete einen Erb­anspruch an. Aufgrund eines besteh­en­den indi­vi­du­ellen Ver­trags unter den Lippi­schen Fami­lien soll­te im Fall ohne männ­li­che Nach­kommen, das Land an die vorhe­rige männ­liche Linie zurück­fallen, somit an ihn.

Foto von Urkunde
Ein Beispiel (vermutlich diverse) von 1366: Jungfrau Heilwig verzichtet zugunsten Simons III. auf ihren Erbteil an Lippstadt
Foto/Urkunde Quelle: ↗Landesarchiv NRW Abteilung Ost­westfalen-Lippe, L 1 / Lippische Landes­herrschaft (Urkunden), Nr. 341, Lizenz CC BY-SA.

Der Graf von Tecklenburg, der aber das Erbe von 1365 bereits an­ge­nom­men hatte, blieb bei seinem Erb­anspruch, da er mit Adel­heid zur Lippe ver­hei­ratet ist und er das bereits über­gebene Gebiet mit Rheda und Lipp­stadt nicht mehr heraus­geben will.

Die Stadt Lippstadt jedoch akzep­tier­te Simon III. zur Lippe als ihren neuen Landes­herrn. Der Graf von Tecklen­burg solle mit 1.000 Mark Silber abge­fun­den werden. Der aber sah das nicht ein und ver­schanz­te sich auf Burg Rheda und Burg Lipperode, die er beide zu be­hal­ten be­absich­tigte. Im Okto­ber 1367 trafen sich die bei­den Partei­en auf Burg Hove­stadt, aber es wurde keine Eini­gung er­zielt.

Nun rüsteten beiden Seiten auf und ge­wannen militä­ri­sche Ver­bün­dete. Bei einer nicht näher ge­nann­ten (militä­ri­schen?) Aus­einander­setzung von 1371 wurde Simon zur Lippe (aus Lemgo) und weitere Männer durch die Tecklen­burger ge­fan­gen ge­nommen. Simon wurde auf die Burg Rheda ge­führt, wo er fünf Jahre lang ge­fangen ge­hal­ten wird, bis er in der Lage sein wird, ein Löse­geld für sich auf­zu­trei­ben.

Die Gefangennahme ist im Rahmen einer Fehde recht­lich er­klär­bar. Eine Fehde war eine be­waff­nete Aus­einander­setzung, die nur vom Adel ge­führt werden durfte. Fehden waren recht­lich und sozial akzep­tiert, wenn sie sich an be­stimm­te Regeln hiel­ten, z.B. nach Voran­kündi­gung durch einen Fehde­brief, unter Rück­sicht­nahme auf Bauern und Geist­li­che, mit Waffen­ruhe an kirch­li­chen Feier­tagen.

Im Internet habe ich zwar den Begriff „lippisch-tecklen­burgi­sche Fehde“ ge­fun­den, aber damit wird eine spätere Fehde be­zeich­net. Über die Tecklen­burger habe ich ge­lesen, dass sie zahl­reiche Fehden führ­ten, viele aus heuti­ger Sicht sinnlos. Fehden wurden 1495 verboten, durch den Ewigen Land­frieden im Heili­gen Römi­schen Reich, aber so weit sind wir hier noch nicht.

Verpfändung

Das geforderte Lösegeld, mit dem Simon zur Lippe sich ab 1371 aus der Gefangen­schaft auf Burg Rheda frei­kaufen könn­te, soll­te 8.000 Mark (Rechnungs­taler?) löti­gen Silbers be­tra­gen. Die umge­rech­net 60.000 Gul­den waren eine uner­hört hohe Summe, die im Lippi­schen Hause nicht in bar zur Ver­fü­gung stand.

Um ein solches Löse­geld aufzu­bringen, sah Simon sich ge­zwun­gen, die ganze Stadt Lipp­stadt zu ver­pfän­den, und zwar an sei­nen guten Nach­barn, den Grafen ↗Engelbert III. von der Mark (Sitz bei Hattin­gen, süd­lich von Bochum), welcher den hohen Betrag im Jahr 1376 auf­trei­ben konnte.

So kam Simon zur Lippe wieder frei, aber den An­spruch auf Rheda haben beide Seiten nicht auf­ge­geben und der Erb­streit ging weiter, aber nicht so heftig wie bisher.
Erst 125 Jahre nach Beginn des Erb­streits konn­ten sich die Lipper 1491 mit dem Ver­lust von Rheda an Tecklen­burg ab­finden, nach Erhalt einer gerin­gen Ent­schädi­gung in Höhe von 7.200 Gul­den.

Simon zur Lippe war 1376 also wieder frei, aber Lipp­stadt gehörte ihm immer noch nicht wirk­lich, denn die Stadt war ja jetzt an den Grafen von Mark ver­pfän­det.
Die Entscheidung dazu war aus der Not ge­boren, sollte aber lang­fris­ti­ge Fol­gen haben. Die Lipper be­trach­te­ten Lipp­stadt noch als ihren tradi­tio­nellen Stamm­sitz, aber auch die Grafen von Mark be­gan­nen bald, Lipp­stadt wie ihren eige­nen Besitz zu be­han­deln.

Foto von Urkunde
Spätere Urkunde: Lippstadt ist auslösbar gegen 8.000 Mark Silber
Foto/Urkunde Quelle: ↗Landesarchiv NRW Abteilung Ost­westfalen-Lippe, L 1 / Lippische Landes­herrschaft (Urkunden), Nr. 579, Lizenz CC BY-SA.

Über Jahrzehnte hinweg gelang es den Edel­herren zur Lippe nicht, die hohe Pfand­summe aufzu­brin­gen, um Lipp­stadt aus­zu­lösen. Während­dessen ver­fes­tig­te sich der Ein­fluss der märki­schen Seite auf Lipp­stadt. Spätes­tens als der Graf von Mark (der zu­gleich Herzog von Kleve war) Lipp­stadt 1418 offen als „unsere Stadt“ be­zeich­nete, wurde klar, dass eine ein­fache Rück­abwick­lung der Pfand­schaft unrealis­tisch ge­worden war.

In der Soester Fehde

Eine Lösung kam für die Lipper 1444 in Sicht, durch eine neue Situa­tion zu­fällig direkt in Lipp­stadts Nach­bar­schaft. Zu der Zeit stritten sich Kleve-Mark (Lipp­stadts Pfand­herr) und Kurköln (das Kur­fürsten­tum Köln) um die Macht in West­falen, im Speziel­len um die Stadt Soest, die zu jener Zeit die größte und reichs­te Stadt in West­falen war.

Soest gehörte formal dem Kur­fürsten­tum Köln, aber als so reiche Stadt nahm sie sich im All­tag das Recht heraus, wie eine freie Reichs­stadt zu agieren. Den Soestern war ihr Landes­herr sowieso schon lästig nahe ge­kommen, als die Kölner 1368 die Graf­schaft Arns­berg kauf­ten. Der neue ↗Erzbischof von Köln (ab 1414) wollte seine Herr­schaft ver­dich­ten, z.B. durch stärke­re Kontrol­le der Städte. Für die Durch­set­zung seiner Poli­tik be­nö­tig­te er viel Geld.

Gegenüber der Stadt Soest betrieb der Erz­bischof zu­nächst eine wohl­wollende Poli­tik und ge­währte ihr viele Frei­heiten, aber es gelang ihm nicht, Soest an seine landes­herr­liche Poli­tik zu binden. Als der Erz­bischof 1435 ver­suchte, eine außer­ordent­liche Kopf­steuer mit Gewalt ein­zu­trei­ben, rief das massi­ven Wider­stand in seinen Ländern her­vor. Und 1441 stritt er sich mit "seinen" Soes­tern um die Soes­ter Börde, worauf­hin er sogar seine Trup­pen vor die Stadt ziehen ließ.

Auch innerhalb Soests wollte Köln wieder durch­regieren, d.h. Steuern er­höhen, Amts­träger in der Stadt plat­zie­ren, Privi­le­gien ein­schrän­ken. Daran hat­ten die Soester sicher­lich wenig Inte­resse. Sie ver­bün­de­ten sich des­halb mit dem Herzog von Kleve-Mark, dem sie schon 1441 bei einem Freund­schafts­vertrag signali­siert hat­ten, sich unter seine Herr­schaft zu stel­len, wenn er der Stadt Schutz böte und städ­tische Frei­hei­ten garan­tiert.

Und so kam es 1444, dass der Soester Stadt­rat formell er­klärte, dass man dem Kölner Erz­bischof keinen Gehor­sam mehr schulde, seine Amt­leute nicht mehr an­erkenne und kölni­sche Anord­nun­gen nicht mehr aus­führe. Rechtlich war das Hoch­verrat.

Johann von Kleve ritt am 22. Juni 1444 plan­mäßig in Soest ein und nahm von der Stadt Besitz, wie es mit den Soes­tern ver­ein­bart war. Zwischen Kleve und Köln war sechs Tage zuvor formell eine Fehde aus­ge­spro­chen wor­den, die ↗Soester Fehde.
Nun wur­den Ver­bünde­te für eine militä­ri­sche Aus­einander­setzung ge­sucht: Die Kur­kölner wur­den von der Reichs­stadt Dort­mund unter­stützt. Aber Münster und Pader­born sowie die meis­ten Hanse­städte stell­ten sich auf die Seite von Soest und Kleve.

Hier kommen auch die Lipper und Lipp­stadt wieder ins Spiel. Die Lipper hatten Kur­köln schon früher als feind­liches Aus­land ange­sehen. Und die Lipp­städ­ter Kauf­leute waren zu­sam­men mit den Soes­tern in der Hanse. Also lag es nahe, dass der Lippi­sche Edel­herr, inzwi­schen ↗Bernhard VII. zur Lippe, dem Herzog von Kleve-Mark seine Unter­stüt­zung anbot.

Teilung der Herrschaft über Lippstadt

Aber die lippische Unter­stüt­zung gegen Kur­köln gab es nicht gratis. Der Lipper forder­te dafür von Kleve-Mark die Hälfte des seit 68 Jah­ren ver­pfän­de­ten Lipp­stadt zurück.
Dabei die Hälfte nicht als physi­sche Zwei-Teilung der Stadt, wie wir es von der Berli­ner Mauer her ken­nen, son­dern in der Form der hälfti­gen Herr­schaft über Lipp­stadt, d.h. 50% der Ein­nah­men aus der Stadt sowie 50% an poli­ti­schem und recht­lichem Ein­fluss.

Am 10. März 1445 wurde der Kon­domi­niums­vertrag zwischen Lippe und Kleve-Mark ge­schlos­sen, wo­durch die gemein­same Herr­schaft („Samtherr­schaft“) über die Stadt Lipp­stadt ent­stand. Damit war auch das Pfand­verhält­nis von 1376 be­endet. Ab jetzt gab es auf Dauer zwei Besitzer, d.h. zwei gleich­rangi­ge Landes­herren.

Der Vertrag von 1445 regelte viele Details, die für die Stabi­li­tät der Samtherr­schaft ent­schei­dend waren. Amts­träger wie der Amt­mann oder der Richter soll­ten gemein­sam ein­ge­setzt werden. Wichtige Ent­schei­dun­gen durf­ten nur im Ein­ver­nehmen ge­trof­fen werden.

Besonders bemerkens­wert war eine Klausel zur Konflikt­lösung: Falls die beiden Herren in einer Frage nicht überein kamen, sollte zu­nächst der Amt­mann ver­mit­teln. Falls dies schei­ter­te, sollte der Rat der Stadt Lipp­stadt ent­schei­den. Damit er­hielt die Stadt eine Schieds­richter­rolle zwi­schen ihren eige­nen Herren - ein außer­gewöhn­licher Vor­gang in der Herrscher­praxis des Spät­mittel­alters.

Diese Regelung war aber kein Aus­druck beson­derer Bürger­freund­lich­keit, son­dern auf­grund des gegen­seiti­gen Miss­trau­ens der Landes­herren. Keiner von beiden wollte dem ande­ren die Ober­hand lassen. Hiervon konnte die Stadt profi­tie­ren: Wenn zwei sich strei­ten, freut sich der Dritte.

Aufstieg der Stadt mit zwei Herren

In den Jahrzehnten nach 1445 erwies sich das Kon­domi­nium für Lipp­stadt als außer­ordent­lich güns­tig. Die beiden Landes­herren hiel­ten sich weit­gehend zurück, auch weil sie andere poli­ti­sche Priori­tä­ten hatten. Die Stadt nutzte diesen Frei­raum ge­schickt. Der Lipp­städ­ter Rat er­weiter­te Schritt für Schritt seine Kompe­ten­zen.

Illustration der Stadt von außen
KI-Illustration / Symbolbild

In der guten Zeit spielten die Lipp­städ­ter ihre beiden Landes­herren be­wusst gegen­einan­der aus. Wenn ein Landes­herr Forde­run­gen an die Stadt stellte, konnte sie sich auf ihren ande­ren Herrn be­rufen. Diese Taktik war riskant, aber zunächst erfolg­reich. Beide Herren dulde­ten die wachsen­de Autono­mie der Stadt, weil sie auf finan­zielle Unter­stüt­zung aus der Stadt ange­wie­sen waren. Lipp­stadt lieh seinen Herren Geld - und gewann da­durch poli­ti­schen Ein­fluss.

Die Gerichtsbarkeit wurde vermehrt in städ­ti­sche Hände ge­legt, landes­herr­liche Gerich­te ver­loren an Bedeu­tung. Die Stadt schloss eigen­stän­dig Bünd­nisse mit ande­ren Städten und Terri­to­rien. In wirt­schaft­li­cher Hin­sicht profi­tier­te Lipp­stadt von Handel, Hand­werk und seiner Stel­lung im regio­na­len Verkehrs­netz.

In dieser Phase wurde Lipp­stadt zum einem poli­ti­schen Akteur. Der Rat agierte selbst­bewusst, die Bürger­schaft identi­fi­zierte sich stark mit ihrer Stadt, und das Bewusst­sein für eige­ne Rechte wuchs. Doch diese Ent­wick­lung trug schon den Keim eines späte­ren Konflikts in sich. Je selbst­verständ­li­cher die Stadt ihre Autono­mie wahr­nahm, desto stär­ker strapa­zier­te sie die tradi­tio­nelle Ord­nung und die Ge­duld ihrer Herren.


Die Reformation - Religion als Zündstoff

Die 1520er Jahre sind der Vor­abend des Um­bruchs. Während Lipp­stadt über Jahr­zehnte hinweg von der Kon­kur­renz seiner beiden Herren profi­tiert hatte, wuchs bei diesen das Gefühl, die Kon­trolle über ihre Stadt zu ver­lieren. Mit dem Auf­treten reforma­to­ri­scher Ideen wurde das bis­heri­ge Ver­hält­nis zwi­schen der Stadt und ihren Landes­herren stark be­lastet.

Zwei Mönche des Augustiner-Klosters in Lipp­stadt, Johan­nes Wester­mann und Hermann Koiten, hatten in Witten­berg studiert und kehr­ten mit Martin Luthers Lehren in ihre Heimat zurück. Westermann begann 1524 öffent­lich zu predi­gen - auf Nieder­deutsch, also ver­ständ­lich für alle Bevölke­rungs­schich­ten. Die Reso­nanz war enorm. Die reforma­to­ri­schen Ideen wurden von der Lipp­städ­ter Bürger­schaft ange­nommen, die an Selbst­bestimmung ge­wöhnt war und sich ver­mehrt kri­tisch gegen­über kirch­li­chen Autori­tä­ten ver­hielt.

Aus der Sicht der Herren war die Stadt zu selbst­ständig ge­worden, hatte Rechte an sich ge­zogen, die ihr nicht zu­standen, und sich in reli­gi­ösen Fragen an­ge­maßt, Entschei­dun­gen ohne landes­herr­liche Zu­stim­mung zu tref­fen. Was für die Bürger­schaft ein Aus­druck ge­won­ne­ner Frei­heit war, er­schien den Herren als offe­ner Unge­horsam.

Für die Landesherren war die Reformation heikel. Denn Simon V. zur Lippe blieb über­zeug­ter Katho­lik, während Johann III. von Jülich-Kleve-Berg eine vor­sich­tige, von oben ge­steuer­te Reform­politik ver­folg­te. Beide aber waren sich einig, dass reli­gi­öse Ver­ände­run­gen nicht ohne ihre Zu­stim­mung er­folgen durf­ten.

Der entscheidende Bruch kam 1530, nach­dem der Lipp­städ­ter Rat den Predi­ger Gerhard Oemeken ein­ge­stellt hatte, der als beson­ders reform­freudig galt und des­halb sogar zuvor aus dem Gebiet von Kleve-Mark aus­ge­wiesen wor­den war. Damit über­schritt Lipp­stadt aus Sicht ihrer Herren eine Grenze. Die Stadt handel­te jetzt sogar be­wusst gegen den Willen min­des­tens eines Herrn.

Unabhängig davon, änderte die Stadt auch eigen­mächtig ihre poli­ti­sche Ord­nung. Die Rats­verfas­sung wurde umge­schrie­ben, damit Zünfte und ein­fache Bürger erst­mals syste­ma­tisch Ein­fluss auf die Stadt­regierung er­hiel­ten. Ein neu ge­schaf­fener Neben­rat, das so­genann­te Tribu­nium, kon­trol­lierte den Rat und über­wachte die Finan­zen.

Für die Landes­herren war es ein Alarm­zeichen, dass ihnen die Kon­trolle über Lipp­stadt ent­glit­ten war. Zunächst ver­such­ten Simon V. und Johann III. den Konflikt auf diplo­mati­schem Weg zu lösen. Es kam zu einem inten­si­ven Brief­wechsel mit dem Rat der Stadt. Die Herren argu­men­tier­ten mit gött­licher Ord­nung, mit ihrem Herr­schafts­recht und mit der Pflicht der Untertanen zum Gehor­sam. Der Rat hin­gegen berief sich auf städ­ti­sche Rechte, auf Gewis­sens­frei­heit und auf die bishe­rigen Verein­barun­gen des Kon­domi­niums.

Wirtschaftsblockade

Die Landesherren griffen dann zu härte­ren Mitteln. Gemein­sam mit benach­bar­ten Territo­rien er­rich­teten sie 1531 die totale Verkehrs- und Handels­sperre gegen Lipp­stadt. Handels­wege wurden unter­brochen, Lieferun­gen von Lebens­mitteln einge­schränkt, und die Sicher­heit der Bürger außer­halb der Stadt war nicht mehr ge­währ­leistet. Für eine Handels­stadt wie Lipp­stadt war dies ein schwe­rer Schlag.

Die Stadt versuchte, Unterstüt­zung bei be­nach­bar­ten Städten und Fürs­ten zu finden, doch blieb weit­gehend iso­liert. 1532 stand Lipp­stadt vor dem Ruin, kapitu­lier­te 1533 und musste die klevi­sche Kirchen­ordnung an­nehmen - aber Gottes­dienste wur­den weiter­hin auf deutsch gehal­ten. 1535 musste Lipp­stadt alle kirch­li­chen Neue­rungen zurück­nehmen.

Die Unterwerfung wurde im Rezess von 1535 fest­ge­schrie­ben. Die Stadt wurde für ihren Unge­hor­sam be­straft. Die eigen­ständi­ge Refor­ma­tion wurde be­endet, die poli­ti­sche Autono­mie einge­schränkt, und zentrale Rechte wur­den wie­der an die Landes­herren zurück­geführt.

Landkarte
Kondominat Lippstadt als "Lippe" eingezeich­net auf der Karte von Jülich-Kleve-Berg (vereinigte Herzog­tümer 1521-1609)
© Karte von Ziegelbrenner - Eigenes Werk, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

In den Jahren nach 1535 bauten die Landes­herren ihre Kon­troll­struk­tu­ren in Lipp­stadt syste­ma­tisch aus. Amt­männer wurden nun regel­mäßig von beiden Seiten ein­ge­setzt, Steuer­einnehmer sorg­ten für ver­läss­liche Ein­nah­men, und die Rats­wahlen muss­ten künf­tig von den Herren be­stätigt wer­den. Beson­ders wich­tig war das Recht, ein Stadt­tor zu kon­trol­lie­ren. Dadurch könnten die Herren jeder­zeit mili­tä­risch oder adminis­tra­tiv in die Stadt ein­greifen. Ich habe dazu keine Informa­tio­nen, aber ich ver­mute, dass unser heuti­ges Lipper­tor eben genau das von den Lippern kontrol­lierte Stadt­tor war, und viel­leicht das Cappel­tor oder Soest­tor von Kleve kon­trol­liert wurde?

Mit dem Rezess endete für Lipp­stadt der selbst­bestimm­te Zeit­abschnitt wäh­rend der Samt­herr­schaft. Die Samt­herr­schaft be­stand fort, doch ihr Charak­ter hatte sich nun grund­legend ver­ändert, d.h. Lipp­stadt war ab jetzt einem klar hierar­chi­schen Ver­hält­nis unter­worfen.

Übergang zu Brandenburg

Zu Beginn des 17. Jahr­hun­derts ver­änder­te sich das über­regio­nale Macht­gefüge. Mit dem Tod des letz­ten Herzogs von Jülich-Kleve-Berg im Jahr 1609 ent­brann­te ein Erb­streit um des­sen Territo­rien. Branden­burg und Pfalz-Neuburg er­hoben An­spruch - auch auf Lipp­stadt (auf die klevi­schen Hälfte). Aus zwei Herren wurden vorüber­gehend drei.

Diese Situation schwächte die Posi­tion Lipp­stadts weiter. Die Unsicher­heit der Zustän­dig­kei­ten, konkur­rie­rende An­sprüche und fehlen­de klare Verant­wort­lich­kei­ten mach­ten die Stadt zu einem Spiel­ball über­geord­neter Poli­tik.

Mit dem Beginn des Dreißig­jährigen Krieges ver­schärf­te sich die Lage drama­tisch. Lipp­stadt wurde hart ge­trof­fen, denn mehr­fach wurde die Stadt von ver­schie­de­nen Truppen be­setzt, be­lagert und zur Ver­sor­gung heran­ge­zogen. Weder Branden­burg noch Lippe konn­ten oder woll­ten der Stadt wirk­sam helfen.

Besonders deutlich wurde dies in der Belagerung von 1623, als kaiser­liche Truppen (die katho­li­sche Liga) Lipp­stadt von außen be­lager­ten. Die Stadt ver­teidig­te sich tapfer, muss­te sich aber schließ­lich er­geben. Die Lippi­sche Regie­rung ent­schul­digte sich, keine 200 Reiter nach Lipp­stadt schi­cken zu können.

Die wirtschaftlichen Schäden in Lipp­stadt waren enorm. Die Belas­tun­gen trug vor allem die Bürger­schaft, während die Herren ihre An­sprüche auf Steuern und Rechte auf­recht er­hiel­ten.
In dieser Phase zeigte sich ein Nach­teil des Kon­domi­niums beson­ders deut­lich: Die geteil­te Herr­schaft führte hier nicht zu Schutz, sondern zu Verant­wortungs­losig­keit. Kein Herr fühlte sich aus­rei­chend zu­stän­dig.


Brandenburg überflügelt Lippe

Nach dem Dreißigjährigen Krieg bekam Branden­burg 1666 Kleve-Mark zu­ge­spro­chen, d.h. Branden­burg war nun unzweifel­haft ein Kon­domi­niums-Mitglied, zusam­men mit Lippe. Die Samt­herr­schaft über Lipp­stadt be­stand fort.

Allerdings waren Branden­burg und Lippe zwei unglei­che Partner. Die Branden­bur­ger hat­ten schon 1618 das Herzog­tum Preußen ge­erbt, wes­halb man von ↗Branden­burg-Preußen sprach, und waren aus den Wirren des 17. Jahr­hun­derts als mili­tä­risch und adminis­tra­tiv er­starkte Terri­to­rial-Macht hervor­ge­gangen. Dahin­gegen war die Graf­schaft Lippe ver­gleichs­weise klein, finan­ziell be­grenzt und wurde an den Rand ge­drängt.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg nutzte das starke Branden­burg-Preußen seine Stel­lung konse­quent aus. Lipp­stadt wurde zur branden­burgi­schen Festung aus­ge­baut, was mili­tä­risch sinn­voll war, aber poli­tische Folgen hatte.

Denn dadurch war eine der zentra­len Vor­aus­set­zun­gen des Kon­domi­niums - die annähern­de Gleich­berechti­gung der Herr­schafts­partner - nicht mehr ge­geben. Das Konstrukt hatte nach außen weiter­hin Bestand, doch seine ur­sprüng­li­che Ab­sicht war aus­ge­höhlt.

Brandenburg-Preußen

Brandenburg-Preußen ver­folgte seit dem späten 17. Jahr­hun­dert ein klares Ziel: den Aufbau eines zentra­li­sier­ten, effi­zien­ten und mili­tä­risch starken Staates. Herr­schaft wurde nicht mehr primär durch persön­li­che Bindun­gen oder lokale Kompro­misse aus­geübt, sondern durch Ver­wal­tung, Recht und Militär.

Lippstadt passte gut in dieses Kon­zept. Die Stadt lag strate­gisch güns­tig, war bereits be­festigt und ver­fügte über wirt­schaft­liche Res­sour­cen. Der Ausbau zur preußi­schen Festungs­stadt hatte daher höchste Priori­tät. Die Festung und Garnison dien­ten nicht nur der äuße­ren Sicher­heit, sondern waren auch ein Mittel inne­rer Kon­trolle. Die mili­tä­rische Präsenz machte deut­lich, wer im Zweifel das letzte Wort hatte.

Die Grafschaft Lippe versuch­te, ihre Rechte im Kon­domi­nium zu behaup­ten, stieß jedoch immer wieder an ihre finan­ziel­len Grenzen. Während Branden­burg erheb­liche Mittel in Ver­waltung und Mili­tär inves­tier­te, war Lippe kaum in der Lage eigene Akzen­te zu setzen.

Besonders deutlich zeigte sich dies bei der Vertei­lung der Ein­nahmen aus Lipp­stadt. Obwohl der Kon­domi­niums­vertrag eine hälf­tige Teilung vor­sah, be­anspruch­te Branden­burg immer größere An­teile - mit dem Ver­weis auf die hohen Kosten für Festung und Ver­wal­tung. Lippe konnte dem wenig ent­gegen­setzen, da es selbst nicht bereit oder in der Lage war, ver­gleich­bare Leis­tun­gen zu er­brin­gen. Damit wurde das Kon­domi­nium noch asym­metri­scher: Branden­burg handel­te, Lippe re­agier­te nur noch - oder schwieg.

Für die Stadt Lippstadt be­deu­tete es eine tief­greifen­de Ver­ände­rung. Entschei­dun­gen über Recht, Verwal­tung und Finan­zen wur­den außer­halb der Stadt ge­troffen. Diese Reformen ent­sprachen dem preußi­schen Verständ­nis von Ord­nung und Effi­zienz, standen aber im deut­lichen Gegen­satz zum vorheri­gen städ­ti­schen Selbst­bewusst­sein Lipp­stadts.

Gleichzeitig verlor der Stadtrat an politi­schem Gewicht. Er blieb zwar be­stehen, doch seine Rolle wandel­te sich vom ge­stalten­den Organ zum aus­führen­den Verwaltungs­gremium. Die Bürger waren nun nicht mehr Nach­barn ihrer Herren, sondern Untertanen eines moder­nen Staates.

Im 18. Jahrhundert bestand das Kon­domi­nium über Lipp­stadt vor allem noch auf dem Papier. Die preußi­sche Ver­wal­tung domi­nier­te. Für die Bevöl­ke­rung hatte dies Vor- und Nach­teile: Einer­seits brachte die preußi­sche Ver­wal­tung Ord­nung, Rechts­sicher­heit und lang­fristig auch wirt­schaft­liche Stabi­li­tät. Anderer­seits ging die besonde­re Stel­lung Lipp­stadts ver­loren. Die Stadt wurde eine von vielen im preußi­schen Staat, ohne Sonder­rechte und poli­ti­sche Eigen­ständig­keit.

Konfliktfreie Auflösung

Mit dem Übergang ins 19. Jahr­hun­dert verlor das Kon­domi­nium weiter an Be­deu­tung. Die Zeit des alten Reichs ging zu Ende. Neue Vor­stel­lun­gen von Staat­lich­keit, Souverä­nität und Ver­wal­tung setz­ten sich durch. Geteilte Herr­schafts­rechte galten als über­holt. Moderne Staaten streb­ten nach klaren Zu­ständig­kei­ten und ein­deu­ti­gen Grenzen. Das Kon­domi­nium über Lipp­stadt passte nicht mehr in dieses neue System. Es war weder effi­zient noch zeit­gemäß.

Auch das ↗Fürstentum Lippe er­kannte, dass die forma­le Mit­inhaber­schaft kaum noch Vor­teile brachte. Sie ver­ur­sachte Ver­wal­tungs­aufwand, brachte aber wenig Ertrag. Und Branden­burg-Preußen hatte kein Inte­resse mehr daran, einen histo­risch beding­ten Sonder­status auf­recht zu erhal­ten.

Bemerkenswert ist, dass die Auflösung des Kon­domi­niums nicht durch Krieg, Revolu­tion oder äuße­ren Zwang er­folg­te. Die Auf­lösung war das Ergeb­nis nüchter­ner Über­legun­gen beider Seiten. Das Kon­domi­nium war schlicht nicht mehr sinn­voll.
Im August 1849 teilte die Fürstlich Lippe-Detmoldi­sche Regie­rung mit, dass sie grund­sätz­lich bereit sei, gegen eine an­ge­mes­sene Ent­schädi­gung auf die mit­landes­herr­li­chen Rechte an Lipp­stadt zu ver­zichten.

Der Lippstädter Rat schickte 1849 den Justiz­rat Schulenburg nach Berlin, um für Lipp­stadt die Be­sprechun­gen und Ver­hand­lun­gen zwi­schen Preußen und Lippe zu be­glei­ten.

Um Lipp­stadts zweite Hälfte zu kaufen, zahlte Preußen eine jähr­li­che Rente von 9.120 Reichs­talern an Lippe (alter­nativ war das 25-fache als Einmal-Ablöse­summe ange­boten).
So kam Lipp­stadt voll­ständig an Preußen und die Samt­herr­schaft wurde auf­ge­hoben. Mit einem Abschieds­brief vom 29. April 1851 ent­lässt Fürst Leopold zur Lippe die Stadt Lipp­stadt aus der Lippi­schen Untertanen­pflicht.

Nachwort

Auch wenn das heutige ↗NRW-Landes­wappen nicht für die Ge­schich­te ehema­li­ger Herr­scher steht, lassen sich in den drei Symbo­len noch die alten Herr­schafts­häuser des Kon­domi­niums über Lipp­stadt er­kennen:
• Die Lippische Rose im NRW-Wappen steht zweifels­frei für das Land Lippe, das histo­risch direkt mit "unserem" Stadt­gründer ver­knüpft ist und bis 1851 zumin­dest noch hälf­ti­ger Landes­herr von Lipp­stadt war.
• Das Pferd (das Westfalenross) steht für die Region West­falen, die zu­letzt eine Preußi­sche Provinz war, der Lipp­stadt ange­hörte. Das er­innert an den letz­ten Kon­domi­niums-Vertrags­partner Preußen.
• Und die Welle auf dem NRW-Wappen symbo­li­siert den Rhein und die Provinz Nord­rhein bzw. den Nieder­rhein, wo Kleve liegt. Der Herzog von Kleve (der zu­gleich Graf von Mark war) war ab 1376 der Pfand­gläubi­ger der ganzen Stadt Lipp­stadt und wurde 1445 der erste Kon­domi­niums­-Vertrags­partner Kleve-Mark.
Somit kann man anhand der drei NRW-Wappen­symbole die Samt­herr­schaft über Lipp­stadt nach­stellen.

Hätte, hätte, Fahrradkette: Hätte 1365 die Lippi­sche Witwe das Land nicht vor­eilig ihrer Tochter ver­macht - bevor sie es selber wider­rief, hätte es diese 475 Jah­re an­dauern­de, umständ­liche Ge­schich­te nicht ge­geben, weder die Ver­pfän­dung der Stadt, noch die Samt­herr­schaft. Niemand weiß, was statt­dessen in jenen 475 Jah­ren in und um Lipp­stadt pas­siert wäre.


Text: Jörg Rosenthal, 2025.
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Quellen:
  • "Kondominium über Lippstadt 1445-1851", Erich Kittel, in: Westfälische Forschungen IX., Aschendorff Münster 1956
  • Buch: "Lippstadt - Beiträge zur Stadtgeschichte", Wilfried Ehbrecht, Lippstadt 1985
  • "Eine besondere Nachbarschaft", Gregor Christiansmeyer, Geschichtswettbewerb 2013
  • Diverse Wikipedia-Seiten über Grafen, Herzöge und Gebiete

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