Kupferstich von 1588, aus: ↗Museen Burg Altena (Lizenz CC BY-NC-SA).
Der Stich zeigt die Stadt zur Lippe (Lippstadt) und oben seitlich die Wappen der beiden Landesherren Lippe und Kleve (geteilte Herrschaft) |
Im Mittelalter gehörte eine Stadt einem Landesherrn, der seine Hoheitsrechte in der Stadt ausübte, d.h. er war Gesetzgeber, hatte Mitsprache-Recht und zog Einnahmen aus der Stadt.
In Lippstadt gab es 475 Jahre lang einen besonderen Zustand, nachdem die befestigte Stadt an der Lippe zuerst als Pfand
abgetreten werden musste (1376) und ab 1445 zwei Landesherren gehörte, die sich die Herrschaft
über die Stadt teilen mussten - ein sogenanntes Kondominium oder Samtherrschaft.
Die Silbe Samt- stammt aus dem Althochdeutschen und bedeutet gemeinsam oder zusammen.
Der Fachbegriff Kondominium bedeutet das Gleiche und leitet sich ab aus dem lateinischen
con- für zusammen, und dominium für Herrschaft.
Auf Wikipedia werden ein paar ↗Kondominate aufgelistet, aber es waren meistens Dörfer oder Gebiete. Dort finden sich nur drei deutsche Städte, die selbst ein Kondominat waren. Insofern gehört Lippstadt mit zu den seltenen Ausnahmen.
Übersetzung des Kästchens auf dem Kupferstich unten rechts:
LIPPE ist eine Stadt, dem Gebiet der Grafschaft Lippe nach gelegen,
zugleich ist sie Teil seiner Herrschaft, einst mit der Grafschaft Mark verbunden,
und nun besitzen beide Grafen sie insgesamt zu gleichem Recht.
Die Landwirtschaft ist fruchtbar, und eine Fülle von
Annehmlichkeiten wird aus dem Fluss Lippe gewonnen.
Hier (war/zeichnete) Hermann Hammesmann.
Das war der Zustand zur Zeit des Kupferstichs von 1588. Wie es zu dieser ungewöhnlichen, geteilten Herrschaft gekommen war, zu welchen positiven und auch schwierigen Situationen das führte, und warum es über 400 Jahre lang anhielt (bis 1851), beschreibt mein folgender Text.
Lippstadt war 1185 als erste planmäßig neu angelegte Stadt in Westfalen entstanden. Es war die erste Stadt des Stadtgründers Bernhard II. zur Lippe, der sie neben der Burg (oder Hof) seiner Eltern platzierte.
In den folgenden 130 Jahren gelang es Bernhard und seinen Nachfahren das Lippische Territorium erheblich auszudehnen. Allerdings geschah dies nicht rund um Lippstadt, sondern vor allem östlich des Teutoburger Walds, im Gebiet des heutigen Kreises Lippe.
Westlich von Lippstadt blockierte das mächtige ↗Kurköln (Erzbistum Köln) die Ausdehnung. Deshalb entfernten sich die Lippischen Edelherren geografisch immer weiter nach Osten von ihrer ersten Stadt. Und Lippstadt blieb zurück - ohne direkten Anschluss an das neue Herrschaftsgebiet.
130 Jahre nach Lippstadts Gründung, nun unter der Regentschaft des Edelherrn Simon I. zur Lippe, erlangte die Herrschaft Lippe
ihre größte territoriale Ausdehnung (1323).
Als Simon 1344 starb, teilten die Lipper ihr ganzes Land auf zwei seiner acht Söhne auf, nämlich auf Otto zur Lippe,
der das neue östliche Gebiet um Lemgo erhielt ("diesseits des Waldes"), und
↗Bernhard V. zur Lippe,
der das ältere Gebiet mit Lippstadt und Rheda erhielt.
Diese familiäre Teilung des Landes ging nur 21 Jahre lang gut, bis Bernhard V. 1365 auf Burg Rheda starb und keine Söhne hinterließ.
Nun war nicht klar, wer sein Gebiet mit Rheda und Lippstadt als Nächster erben solle.
Bernhards Frau (Witwe) gab das Erbe an den Gatten ihrer ältesten Tochter Adelheid, an den
↗Grafen von Tecklenburg (Burg Tecklenburg bei Osnabrück).
Ein kleiner Einschub: Wir kennen es aus der jüngeren Geschichte, dass früher nur der älteste Sohn bzw. ein Sohn erbberechtigt war. Insofern könnte es uns als modern oder unrechtmäßig vorkommen, dass damals der o.g. Nachlass an die Linie einer Tochter gegeben wurde. Doch zu jener Zeit gab es hierzulande solche Sohn-bezogenen Gesetze noch gar nicht, weder die Primogenitur (die Erstgeborenen-Nachfolgeordnung) noch die spätere Realteilung. Also hatte Bernhards Witwe es damals richtig gemacht, eigentlich.
Dennoch hatte die Witwe wohl etwas vorschnell gehandelt und widerrief 1366 die Übergabe. Denn auch der Edelherr ↗Simon III. zur Lippe (Lemgo) meldete einen Erbanspruch an. Aufgrund eines bestehenden individuellen Vertrags unter den Lippischen Familien sollte im Fall ohne männliche Nachkommen, das Land an die vorherige männliche Linie zurückfallen, somit an ihn.

Der Graf von Tecklenburg, der aber das Erbe von 1365 bereits angenommen hatte, blieb bei seinem Erbanspruch, da er mit Adelheid zur Lippe verheiratet ist und er das bereits übergebene Gebiet mit Rheda und Lippstadt nicht mehr herausgeben will.
Die Stadt Lippstadt jedoch akzeptierte Simon III. zur Lippe als ihren neuen Landesherrn. Der Graf von Tecklenburg solle mit 1.000 Mark Silber abgefunden werden. Der aber sah das nicht ein und verschanzte sich auf Burg Rheda und Burg Lipperode, die er beide zu behalten beabsichtigte. Im Oktober 1367 trafen sich die beiden Parteien auf Burg Hovestadt, aber es wurde keine Einigung erzielt.
Nun rüsteten beiden Seiten auf und gewannen militärische Verbündete. Bei einer nicht näher genannten (militärischen?) Auseinandersetzung von 1371 wurde Simon zur Lippe (aus Lemgo) und weitere Männer durch die Tecklenburger gefangen genommen. Simon wurde auf die Burg Rheda geführt, wo er fünf Jahre lang gefangen gehalten wird, bis er in der Lage sein wird, ein Lösegeld für sich aufzutreiben.
Die Gefangennahme ist im Rahmen einer Fehde rechtlich erklärbar. Eine Fehde war eine bewaffnete Auseinandersetzung, die nur vom Adel geführt werden durfte. Fehden waren rechtlich und sozial akzeptiert, wenn sie sich an bestimmte Regeln hielten, z.B. nach Vorankündigung durch einen Fehdebrief, unter Rücksichtnahme auf Bauern und Geistliche, mit Waffenruhe an kirchlichen Feiertagen.
Im Internet habe ich zwar den Begriff „lippisch-tecklenburgische Fehde“ gefunden, aber damit wird eine spätere Fehde bezeichnet. Über die Tecklenburger habe ich gelesen, dass sie zahlreiche Fehden führten, viele aus heutiger Sicht sinnlos. Fehden wurden 1495 verboten, durch den Ewigen Landfrieden im Heiligen Römischen Reich, aber so weit sind wir hier noch nicht.
Das geforderte Lösegeld, mit dem Simon zur Lippe sich ab 1371 aus der Gefangenschaft auf Burg Rheda freikaufen könnte, sollte 8.000 Mark (Rechnungstaler?) lötigen Silbers betragen. Die umgerechnet 60.000 Gulden waren eine unerhört hohe Summe, die im Lippischen Hause nicht in bar zur Verfügung stand.
Um ein solches Lösegeld aufzubringen, sah Simon sich gezwungen, die ganze Stadt Lippstadt zu verpfänden, und zwar an seinen guten Nachbarn, den Grafen ↗Engelbert III. von der Mark (Sitz bei Hattingen, südlich von Bochum), welcher den hohen Betrag im Jahr 1376 auftreiben konnte.
So kam Simon zur Lippe wieder frei,
aber den Anspruch auf Rheda haben beide Seiten nicht aufgegeben und der Erbstreit ging weiter, aber nicht so heftig wie bisher.
Erst 125 Jahre nach Beginn des Erbstreits konnten sich die Lipper 1491 mit dem Verlust von Rheda an Tecklenburg abfinden,
nach Erhalt einer geringen Entschädigung in Höhe von 7.200 Gulden.
Simon zur Lippe war 1376 also wieder frei, aber Lippstadt gehörte ihm immer noch nicht wirklich, denn die Stadt war ja jetzt an den Grafen von Mark verpfändet.
Die Entscheidung dazu war aus der Not geboren, sollte aber langfristige Folgen haben.
Die Lipper betrachteten Lippstadt noch als ihren traditionellen Stammsitz,
aber auch die Grafen von Mark begannen bald, Lippstadt wie ihren eigenen Besitz zu behandeln.

Über Jahrzehnte hinweg gelang es den Edelherren zur Lippe nicht, die hohe Pfandsumme aufzubringen, um Lippstadt auszulösen. Währenddessen verfestigte sich der Einfluss der märkischen Seite auf Lippstadt. Spätestens als der Graf von Mark (der zugleich Herzog von Kleve war) Lippstadt 1418 offen als „unsere Stadt“ bezeichnete, wurde klar, dass eine einfache Rückabwicklung der Pfandschaft unrealistisch geworden war.
Eine Lösung kam für die Lipper 1444 in Sicht, durch eine neue Situation zufällig direkt in Lippstadts Nachbarschaft. Zu der Zeit stritten sich Kleve-Mark (Lippstadts Pfandherr) und Kurköln (das Kurfürstentum Köln) um die Macht in Westfalen, im Speziellen um die Stadt Soest, die zu jener Zeit die größte und reichste Stadt in Westfalen war.
Soest gehörte formal dem Kurfürstentum Köln, aber als so reiche Stadt nahm sie sich im Alltag das Recht heraus, wie eine freie Reichsstadt zu agieren. Den Soestern war ihr Landesherr sowieso schon lästig nahe gekommen, als die Kölner 1368 die Grafschaft Arnsberg kauften. Der neue ↗Erzbischof von Köln (ab 1414) wollte seine Herrschaft verdichten, z.B. durch stärkere Kontrolle der Städte. Für die Durchsetzung seiner Politik benötigte er viel Geld.
Gegenüber der Stadt Soest betrieb der Erzbischof zunächst eine wohlwollende Politik und gewährte ihr viele Freiheiten, aber es gelang ihm nicht, Soest an seine landesherrliche Politik zu binden. Als der Erzbischof 1435 versuchte, eine außerordentliche Kopfsteuer mit Gewalt einzutreiben, rief das massiven Widerstand in seinen Ländern hervor. Und 1441 stritt er sich mit "seinen" Soestern um die Soester Börde, woraufhin er sogar seine Truppen vor die Stadt ziehen ließ.
Auch innerhalb Soests wollte Köln wieder durchregieren, d.h. Steuern erhöhen, Amtsträger in der Stadt platzieren, Privilegien einschränken. Daran hatten die Soester sicherlich wenig Interesse. Sie verbündeten sich deshalb mit dem Herzog von Kleve-Mark, dem sie schon 1441 bei einem Freundschaftsvertrag signalisiert hatten, sich unter seine Herrschaft zu stellen, wenn er der Stadt Schutz böte und städtische Freiheiten garantiert.
Und so kam es 1444, dass der Soester Stadtrat formell erklärte, dass man dem Kölner Erzbischof keinen Gehorsam mehr schulde, seine Amtleute nicht mehr anerkenne und kölnische Anordnungen nicht mehr ausführe. Rechtlich war das Hochverrat.
Johann von Kleve ritt am 22. Juni 1444 planmäßig in Soest ein und nahm von der Stadt Besitz, wie es mit den Soestern vereinbart war.
Zwischen Kleve und Köln war sechs Tage zuvor formell eine Fehde ausgesprochen worden,
die ↗Soester Fehde.
Nun wurden Verbündete für eine militärische Auseinandersetzung gesucht:
Die Kurkölner wurden von der Reichsstadt Dortmund unterstützt.
Aber Münster und Paderborn sowie die meisten Hansestädte stellten sich auf die Seite von Soest und Kleve.
Hier kommen auch die Lipper und Lippstadt wieder ins Spiel. Die Lipper hatten Kurköln schon früher als feindliches Ausland angesehen. Und die Lippstädter Kaufleute waren zusammen mit den Soestern in der Hanse. Also lag es nahe, dass der Lippische Edelherr, inzwischen ↗Bernhard VII. zur Lippe, dem Herzog von Kleve-Mark seine Unterstützung anbot.
Aber die lippische Unterstützung gegen Kurköln gab es nicht gratis.
Der Lipper forderte dafür von Kleve-Mark die Hälfte des seit 68 Jahren verpfändeten Lippstadt zurück.
Dabei die Hälfte nicht als physische Zwei-Teilung der Stadt, wie wir es von der Berliner Mauer her kennen, sondern in der Form
der hälftigen Herrschaft über Lippstadt, d.h. 50% der Einnahmen aus der Stadt sowie 50% an politischem und rechtlichem Einfluss.
Am 10. März 1445 wurde der Kondominiumsvertrag zwischen Lippe und Kleve-Mark geschlossen, wodurch die gemeinsame Herrschaft („Samtherrschaft“) über die Stadt Lippstadt entstand. Damit war auch das Pfandverhältnis von 1376 beendet. Ab jetzt gab es auf Dauer zwei Besitzer, d.h. zwei gleichrangige Landesherren.
Der Vertrag von 1445 regelte viele Details, die für die Stabilität der Samtherrschaft entscheidend waren. Amtsträger wie der Amtmann oder der Richter sollten gemeinsam eingesetzt werden. Wichtige Entscheidungen durften nur im Einvernehmen getroffen werden.
Besonders bemerkenswert war eine Klausel zur Konfliktlösung: Falls die beiden Herren in einer Frage nicht überein kamen, sollte zunächst der Amtmann vermitteln. Falls dies scheiterte, sollte der Rat der Stadt Lippstadt entscheiden. Damit erhielt die Stadt eine Schiedsrichterrolle zwischen ihren eigenen Herren - ein außergewöhnlicher Vorgang in der Herrscherpraxis des Spätmittelalters.
Diese Regelung war aber kein Ausdruck besonderer Bürgerfreundlichkeit, sondern aufgrund des gegenseitigen Misstrauens der Landesherren. Keiner von beiden wollte dem anderen die Oberhand lassen. Hiervon konnte die Stadt profitieren: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.
In den Jahrzehnten nach 1445 erwies sich das Kondominium für Lippstadt als außerordentlich günstig. Die beiden Landesherren hielten sich weitgehend zurück, auch weil sie andere politische Prioritäten hatten. Die Stadt nutzte diesen Freiraum geschickt. Der Lippstädter Rat erweiterte Schritt für Schritt seine Kompetenzen.

In der guten Zeit spielten die Lippstädter ihre beiden Landesherren bewusst gegeneinander aus. Wenn ein Landesherr Forderungen an die Stadt stellte, konnte sie sich auf ihren anderen Herrn berufen. Diese Taktik war riskant, aber zunächst erfolgreich. Beide Herren duldeten die wachsende Autonomie der Stadt, weil sie auf finanzielle Unterstützung aus der Stadt angewiesen waren. Lippstadt lieh seinen Herren Geld - und gewann dadurch politischen Einfluss.
Die Gerichtsbarkeit wurde vermehrt in städtische Hände gelegt, landesherrliche Gerichte verloren an Bedeutung. Die Stadt schloss eigenständig Bündnisse mit anderen Städten und Territorien. In wirtschaftlicher Hinsicht profitierte Lippstadt von Handel, Handwerk und seiner Stellung im regionalen Verkehrsnetz.
In dieser Phase wurde Lippstadt zum einem politischen Akteur. Der Rat agierte selbstbewusst, die Bürgerschaft identifizierte sich stark mit ihrer Stadt, und das Bewusstsein für eigene Rechte wuchs. Doch diese Entwicklung trug schon den Keim eines späteren Konflikts in sich. Je selbstverständlicher die Stadt ihre Autonomie wahrnahm, desto stärker strapazierte sie die traditionelle Ordnung und die Geduld ihrer Herren.
Die 1520er Jahre sind der Vorabend des Umbruchs. Während Lippstadt über Jahrzehnte hinweg von der Konkurrenz seiner beiden Herren profitiert hatte, wuchs bei diesen das Gefühl, die Kontrolle über ihre Stadt zu verlieren. Mit dem Auftreten reformatorischer Ideen wurde das bisherige Verhältnis zwischen der Stadt und ihren Landesherren stark belastet.
Zwei Mönche des Augustiner-Klosters in Lippstadt, Johannes Westermann und Hermann Koiten, hatten in Wittenberg studiert und kehrten mit Martin Luthers Lehren in ihre Heimat zurück. Westermann begann 1524 öffentlich zu predigen - auf Niederdeutsch, also verständlich für alle Bevölkerungsschichten. Die Resonanz war enorm. Die reformatorischen Ideen wurden von der Lippstädter Bürgerschaft angenommen, die an Selbstbestimmung gewöhnt war und sich vermehrt kritisch gegenüber kirchlichen Autoritäten verhielt.
Aus der Sicht der Herren war die Stadt zu selbstständig geworden, hatte Rechte an sich gezogen, die ihr nicht zustanden, und sich in religiösen Fragen angemaßt, Entscheidungen ohne landesherrliche Zustimmung zu treffen. Was für die Bürgerschaft ein Ausdruck gewonnener Freiheit war, erschien den Herren als offener Ungehorsam.
Für die Landesherren war die Reformation heikel. Denn Simon V. zur Lippe blieb überzeugter Katholik, während Johann III. von Jülich-Kleve-Berg eine vorsichtige, von oben gesteuerte Reformpolitik verfolgte. Beide aber waren sich einig, dass religiöse Veränderungen nicht ohne ihre Zustimmung erfolgen durften.
Der entscheidende Bruch kam 1530, nachdem der Lippstädter Rat den Prediger Gerhard Oemeken eingestellt hatte, der als besonders reformfreudig galt und deshalb sogar zuvor aus dem Gebiet von Kleve-Mark ausgewiesen worden war. Damit überschritt Lippstadt aus Sicht ihrer Herren eine Grenze. Die Stadt handelte jetzt sogar bewusst gegen den Willen mindestens eines Herrn.
Unabhängig davon, änderte die Stadt auch eigenmächtig ihre politische Ordnung. Die Ratsverfassung wurde umgeschrieben, damit Zünfte und einfache Bürger erstmals systematisch Einfluss auf die Stadtregierung erhielten. Ein neu geschaffener Nebenrat, das sogenannte Tribunium, kontrollierte den Rat und überwachte die Finanzen.
Für die Landesherren war es ein Alarmzeichen, dass ihnen die Kontrolle über Lippstadt entglitten war. Zunächst versuchten Simon V. und Johann III. den Konflikt auf diplomatischem Weg zu lösen. Es kam zu einem intensiven Briefwechsel mit dem Rat der Stadt. Die Herren argumentierten mit göttlicher Ordnung, mit ihrem Herrschaftsrecht und mit der Pflicht der Untertanen zum Gehorsam. Der Rat hingegen berief sich auf städtische Rechte, auf Gewissensfreiheit und auf die bisherigen Vereinbarungen des Kondominiums.
Die Landesherren griffen dann zu härteren Mitteln. Gemeinsam mit benachbarten Territorien errichteten sie 1531 die totale Verkehrs- und Handelssperre gegen Lippstadt. Handelswege wurden unterbrochen, Lieferungen von Lebensmitteln eingeschränkt, und die Sicherheit der Bürger außerhalb der Stadt war nicht mehr gewährleistet. Für eine Handelsstadt wie Lippstadt war dies ein schwerer Schlag.
Die Stadt versuchte, Unterstützung bei benachbarten Städten und Fürsten zu finden, doch blieb weitgehend isoliert. 1532 stand Lippstadt vor dem Ruin, kapitulierte 1533 und musste die klevische Kirchenordnung annehmen - aber Gottesdienste wurden weiterhin auf deutsch gehalten. 1535 musste Lippstadt alle kirchlichen Neuerungen zurücknehmen.
Die Unterwerfung wurde im Rezess von 1535 festgeschrieben. Die Stadt wurde für ihren Ungehorsam bestraft. Die eigenständige Reformation wurde beendet, die politische Autonomie eingeschränkt, und zentrale Rechte wurden wieder an die Landesherren zurückgeführt.

In den Jahren nach 1535 bauten die Landesherren ihre Kontrollstrukturen in Lippstadt systematisch aus. Amtmänner wurden nun regelmäßig von beiden Seiten eingesetzt, Steuereinnehmer sorgten für verlässliche Einnahmen, und die Ratswahlen mussten künftig von den Herren bestätigt werden. Besonders wichtig war das Recht, ein Stadttor zu kontrollieren. Dadurch könnten die Herren jederzeit militärisch oder administrativ in die Stadt eingreifen. Ich habe dazu keine Informationen, aber ich vermute, dass unser heutiges Lippertor eben genau das von den Lippern kontrollierte Stadttor war, und vielleicht das Cappeltor oder Soesttor von Kleve kontrolliert wurde?
Mit dem Rezess endete für Lippstadt der selbstbestimmte Zeitabschnitt während der Samtherrschaft. Die Samtherrschaft bestand fort, doch ihr Charakter hatte sich nun grundlegend verändert, d.h. Lippstadt war ab jetzt einem klar hierarchischen Verhältnis unterworfen.
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts veränderte sich das überregionale Machtgefüge. Mit dem Tod des letzten Herzogs von Jülich-Kleve-Berg im Jahr 1609 entbrannte ein Erbstreit um dessen Territorien. Brandenburg und Pfalz-Neuburg erhoben Anspruch - auch auf Lippstadt (auf die klevischen Hälfte). Aus zwei Herren wurden vorübergehend drei.
Diese Situation schwächte die Position Lippstadts weiter. Die Unsicherheit der Zuständigkeiten, konkurrierende Ansprüche und fehlende klare Verantwortlichkeiten machten die Stadt zu einem Spielball übergeordneter Politik.
Mit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges verschärfte sich die Lage dramatisch. Lippstadt wurde hart getroffen, denn mehrfach wurde die Stadt von verschiedenen Truppen besetzt, belagert und zur Versorgung herangezogen. Weder Brandenburg noch Lippe konnten oder wollten der Stadt wirksam helfen.
Besonders deutlich wurde dies in der Belagerung von 1623, als kaiserliche Truppen (die katholische Liga) Lippstadt von außen belagerten. Die Stadt verteidigte sich tapfer, musste sich aber schließlich ergeben. Die Lippische Regierung entschuldigte sich, keine 200 Reiter nach Lippstadt schicken zu können.
Die wirtschaftlichen Schäden in Lippstadt waren enorm. Die Belastungen trug vor allem die Bürgerschaft,
während die Herren ihre Ansprüche auf Steuern und Rechte aufrecht erhielten.
In dieser Phase zeigte sich ein Nachteil des Kondominiums besonders deutlich:
Die geteilte Herrschaft führte hier nicht zu Schutz, sondern zu Verantwortungslosigkeit.
Kein Herr fühlte sich ausreichend zuständig.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg bekam Brandenburg 1666 Kleve-Mark zugesprochen, d.h. Brandenburg war nun unzweifelhaft ein Kondominiums-Mitglied, zusammen mit Lippe. Die Samtherrschaft über Lippstadt bestand fort.
Allerdings waren Brandenburg und Lippe zwei ungleiche Partner. Die Brandenburger hatten schon 1618 das Herzogtum Preußen geerbt, weshalb man von ↗Brandenburg-Preußen sprach, und waren aus den Wirren des 17. Jahrhunderts als militärisch und administrativ erstarkte Territorial-Macht hervorgegangen. Dahingegen war die Grafschaft Lippe vergleichsweise klein, finanziell begrenzt und wurde an den Rand gedrängt.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg nutzte das starke Brandenburg-Preußen seine Stellung konsequent aus. Lippstadt wurde zur brandenburgischen Festung ausgebaut, was militärisch sinnvoll war, aber politische Folgen hatte.
Denn dadurch war eine der zentralen Voraussetzungen des Kondominiums - die annähernde Gleichberechtigung der Herrschaftspartner - nicht mehr gegeben. Das Konstrukt hatte nach außen weiterhin Bestand, doch seine ursprüngliche Absicht war ausgehöhlt.
Brandenburg-Preußen verfolgte seit dem späten 17. Jahrhundert ein klares Ziel: den Aufbau eines zentralisierten, effizienten und militärisch starken Staates. Herrschaft wurde nicht mehr primär durch persönliche Bindungen oder lokale Kompromisse ausgeübt, sondern durch Verwaltung, Recht und Militär.
Lippstadt passte gut in dieses Konzept. Die Stadt lag strategisch günstig, war bereits befestigt und verfügte über wirtschaftliche Ressourcen. Der Ausbau zur preußischen Festungsstadt hatte daher höchste Priorität. Die Festung und Garnison dienten nicht nur der äußeren Sicherheit, sondern waren auch ein Mittel innerer Kontrolle. Die militärische Präsenz machte deutlich, wer im Zweifel das letzte Wort hatte.
Die Grafschaft Lippe versuchte, ihre Rechte im Kondominium zu behaupten, stieß jedoch immer wieder an ihre finanziellen Grenzen. Während Brandenburg erhebliche Mittel in Verwaltung und Militär investierte, war Lippe kaum in der Lage eigene Akzente zu setzen.
Besonders deutlich zeigte sich dies bei der Verteilung der Einnahmen aus Lippstadt. Obwohl der Kondominiumsvertrag eine hälftige Teilung vorsah, beanspruchte Brandenburg immer größere Anteile - mit dem Verweis auf die hohen Kosten für Festung und Verwaltung. Lippe konnte dem wenig entgegensetzen, da es selbst nicht bereit oder in der Lage war, vergleichbare Leistungen zu erbringen. Damit wurde das Kondominium noch asymmetrischer: Brandenburg handelte, Lippe reagierte nur noch - oder schwieg.
Für die Stadt Lippstadt bedeutete es eine tiefgreifende Veränderung. Entscheidungen über Recht, Verwaltung und Finanzen wurden außerhalb der Stadt getroffen. Diese Reformen entsprachen dem preußischen Verständnis von Ordnung und Effizienz, standen aber im deutlichen Gegensatz zum vorherigen städtischen Selbstbewusstsein Lippstadts.
Gleichzeitig verlor der Stadtrat an politischem Gewicht. Er blieb zwar bestehen, doch seine Rolle wandelte sich vom gestaltenden Organ zum ausführenden Verwaltungsgremium. Die Bürger waren nun nicht mehr Nachbarn ihrer Herren, sondern Untertanen eines modernen Staates.
Im 18. Jahrhundert bestand das Kondominium über Lippstadt vor allem noch auf dem Papier. Die preußische Verwaltung dominierte. Für die Bevölkerung hatte dies Vor- und Nachteile: Einerseits brachte die preußische Verwaltung Ordnung, Rechtssicherheit und langfristig auch wirtschaftliche Stabilität. Andererseits ging die besondere Stellung Lippstadts verloren. Die Stadt wurde eine von vielen im preußischen Staat, ohne Sonderrechte und politische Eigenständigkeit.
Mit dem Übergang ins 19. Jahrhundert verlor das Kondominium weiter an Bedeutung. Die Zeit des alten Reichs ging zu Ende. Neue Vorstellungen von Staatlichkeit, Souveränität und Verwaltung setzten sich durch. Geteilte Herrschaftsrechte galten als überholt. Moderne Staaten strebten nach klaren Zuständigkeiten und eindeutigen Grenzen. Das Kondominium über Lippstadt passte nicht mehr in dieses neue System. Es war weder effizient noch zeitgemäß.
Auch das ↗Fürstentum Lippe erkannte, dass die formale Mitinhaberschaft kaum noch Vorteile brachte. Sie verursachte Verwaltungsaufwand, brachte aber wenig Ertrag. Und Brandenburg-Preußen hatte kein Interesse mehr daran, einen historisch bedingten Sonderstatus aufrecht zu erhalten.
Bemerkenswert ist, dass die Auflösung des Kondominiums nicht durch Krieg, Revolution oder äußeren Zwang erfolgte.
Die Auflösung war das Ergebnis nüchterner Überlegungen beider Seiten. Das Kondominium war schlicht nicht mehr sinnvoll.
Im August 1849 teilte die Fürstlich Lippe-Detmoldische Regierung mit, dass sie grundsätzlich bereit sei, gegen eine
angemessene Entschädigung auf die mitlandesherrlichen Rechte an Lippstadt zu verzichten.
Der Lippstädter Rat schickte 1849 den Justizrat Schulenburg nach Berlin, um für Lippstadt die Besprechungen und Verhandlungen zwischen Preußen und Lippe zu begleiten.
Um Lippstadts zweite Hälfte zu kaufen, zahlte Preußen eine jährliche Rente von 9.120 Reichstalern an Lippe
(alternativ war das 25-fache als Einmal-Ablösesumme angeboten).
So kam Lippstadt vollständig an Preußen und die Samtherrschaft wurde aufgehoben.
Mit einem Abschiedsbrief vom 29. April 1851 entlässt Fürst Leopold zur Lippe die Stadt Lippstadt aus der Lippischen Untertanenpflicht.
Auch wenn das heutige ↗NRW-Landeswappen nicht
für die Geschichte ehemaliger Herrscher steht, lassen sich in den drei Symbolen noch die alten Herrschaftshäuser
des Kondominiums über Lippstadt erkennen:
• Die Lippische Rose im NRW-Wappen steht zweifelsfrei für das Land Lippe, das historisch direkt mit "unserem" Stadtgründer verknüpft ist
und bis 1851 zumindest noch hälftiger Landesherr von Lippstadt war.
• Das Pferd (das Westfalenross) steht für die Region Westfalen, die zuletzt eine Preußische Provinz war, der Lippstadt angehörte.
Das erinnert an den letzten Kondominiums-Vertragspartner Preußen.
• Und die Welle auf dem NRW-Wappen symbolisiert den Rhein und die Provinz Nordrhein bzw. den Niederrhein, wo Kleve liegt.
Der Herzog von Kleve (der zugleich Graf von Mark war) war ab 1376 der Pfandgläubiger der ganzen Stadt Lippstadt
und wurde 1445 der erste Kondominiums-Vertragspartner Kleve-Mark.
Somit kann man anhand der drei NRW-Wappensymbole die Samtherrschaft über Lippstadt nachstellen.
Hätte, hätte, Fahrradkette: Hätte 1365 die Lippische Witwe das Land nicht voreilig ihrer Tochter vermacht - bevor sie es selber widerrief, hätte es diese 475 Jahre andauernde, umständliche Geschichte nicht gegeben, weder die Verpfändung der Stadt, noch die Samtherrschaft. Niemand weiß, was stattdessen in jenen 475 Jahren in und um Lippstadt passiert wäre.