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Grenze zum Altkreis Brilon, Foto: Ruth Decker
„Neues“ Kreishaus ab 1968, jetzt Behördenhaus mit Amtsgericht


 
Vor 200 Jahren entstand der Kreis Lippstadt
(1817 bis Ende 1974)

Sichtbarstes Zeichen eines Land­kreises sind heut­zu­tage die Auto­kennzeichen. Denn Kfz-Zulassungen sind nicht Aufgabe einer Stadt­ver­waltung oder des Landes, sondern der Kreise. Die Kreise wurden ge­schaffen, um sich um Dinge zu kümmern, um die sich kleine Gemeinden nicht selber kümmern können.

Fast wäre 1817 anstelle des Kreises Lippstadt der Land­kreis Erwitte ein­ge­richtet worden, denn für das Kreis­gebiet lag Lippstadt nicht zentral genug. Denn alle Ein­wohner eines Kreises sollten das Land­rats­amt (Kreis­büro) ohne Über­nachtung er­reichen können - was 1817 ohne Auto und Bahn noch nicht so einfach war.

Zur Unterteilung des Königreichs Preußen in Regierungs­bezirke und Land­kreise war es ge­kommen, nach­dem Napoléon 1813 bei der Völker­schlacht bei Leipzig end­gültig ge­schlagen worden war. Preußen erhielt dadurch große Gebiets­zuwächse (Be­schluss vom Wiener Kongress 1815) und gliederte darauf­hin sein er­wei­tertes Staats­gebiet neu: in Provinzen (z.B. Provinz West­falen), Re­gierungs­bezirke und Kreise.

Ursprünglich sollte Lippstadt nicht dem Re­gierungs­bezirk Arnsberg zuge­teilt werden, sondern dem Re­gierungs­bezirk Minden. Dagegen ver­wahrten sich die Ver­treter der Stadt Lipp­stadt mit Ent­schie­denheit - und so kam Lipp­stadt doch zum Re­gierungs­bezirk Arnsberg (1816) und wurde mit Sonder­erlau­bnis des preu­ßischen Königs zur Kreis­stadt (1817).

Bei den Kreisgründungen wurde oft der größte Grund­besitzer im Kreis­gebiet zum Land­rat er­nannt. So wurde für den Kreis Lipp­stadt der größte Grund­besitzer Engelbert von Hörde zum ersten Land­rat, Be­sitzer von Schloss Schwarzen­raben.
Die Aufgabe der Landräte war „auf alles, was in ihrem Kreis vorgeht, Acht haben und sich von allem und jedem Notiz ver­schaffen“.
Um die Kosten gering zu halten und in Er­mangelung an Personal, sollten die Land­räte sich „vor un­nützen Schrei­bereien hüten und den Geschäfts­verkehr soviel als möglich mündlich be­treiben“ - heutzu­tage un­vorstell­bar, z.B. bei der Kreis­behörde Soest mit ihren aktuell 1.200 Mit­arbeitern.

Die Aufgabe der Kreise war und ist es, sich um die Dinge zu kümmern, um die sich die Ge­meinden nicht selber kümmern können, z.B. die 57 Ge­meinden im Alt­kreis Lipp­stadt und 107 Ge­meinden im Alt­kreis Soest. Es sollte sich um Militär­ange­legen­heiten ge­kümmert werden, das Schul­wesen ge­fördert, Wege beauf­sichtigt, Infra­struktur ent­wickelt und die Armen ver­sorgt werden.
Heutzu­tage finden sich Ent­sprechungen, z.B. die Kreis­polizei­behörde, das Straßen­verkehrs­amt, die Müll­entsorgung (z.B. ESG Soest mit 58% Stamm­kapital vom Kreis), Bau­auf­sicht, Berufs­schulen, Sozial- und Jugend­hilfe.

Interessanterweise gehörten Lippe­rode und Cappel ur­sprüng­lich weder zur Stadt Lipp­stadt noch zum Kreis Lipp­stadt, denn sie waren damals Exklaven des Fürsten­tums Lippe und gehörten deshalb zum Kreis Detmold. Der Verwaltungs­sitz des Amts Lippe­rode-Cappel war im Stift Cappel.
Erst 1949 wurden Lippe­rode und Cappel aus dem Kreis Detmold heraus­gelöst und dem Kreis Lipp­stadt zuge­schlagen. Und erst 1975 wurden diese amts­freien Ge­meinden zu Lipp­stadts Orts­teilen.

1947 wurde der Freistaat Preußen von den Alliierten auf­ge­löst. Schon im Vor­jahr war die preu­ßische Provinz West­falen von den Briten auf­ge­löst worden. Im 1946 von den Briten ge­grün­deten Land Nordrhein-Westfalen wurden die Re­gierungs­bezirke und Land­kreise bei­be­halten. Dabei kam es in NRW zu einer Be­sonder­heit, denn hier gibt es die Kreis­polizei, hin­gegen in anderen Bundes­ländern eine Landes­polizei - die dann statt in Kreise in Direktionen unter­teilt ist.

In der NRW-Gebietsreform (1966-1975) wurde der Kreis Lipp­stadt zum 01.01.1975 aufge­löst und in den be­stehenden Kreis Soest inte­griert. Bereits zwei Jahre zuvor war der Kreis Beckum im Kreis Waren­dorf auf­ge­gangen, und der Kreis Wieden­brück im neuen Kreis Güters­loh.
1975 wurden zu­dem die heu­tigen Lipp­städter Orts­teile in die Stadt Lipp­stadt ein­ge­meindet (Münster/­Hamm-Gesetz).

PS: Die Vorläufer von Landkreisen waren Kantone. Von 1733 bis 1813 war das König­reich Preußen in Kantone ge­gliedert. Die Kantone hatten jedoch noch keine all­gemeinen Verwaltungs­aufgaben, sondern dienten dazu Rekruten für das Militär ein­zuziehen. Ein preu­ßischer Kanton um­fasste etwa 5.000 Feuer­stellen (Haus­halte), aus denen Re­kruten für ein Infan­terie-Regiment ein­ge­zogen wurden (ein Re­giment pro Kanton). Zu den Auf­gaben der Land­kreise ab 1817 ge­hörten eben­falls die Militär­angelegen­heiten.
Text: Jörg Rosenthal.
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